| Abrechnungsperiode & Abonnementsdauer:
Mindestabonnementsdauer: 12 Monate
Alle Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug
zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 15.- fällig.
Rechnungsperiode für Jahresrechnung:
- Aktivierung im 1./2./3. Quartal: 1. Verrechnung bis Ende Jahr, dann
jährlich
- Aktivierung im 4. Quartal: 1. Verrechnung bis Ende Folgejahr, dann jährlich
Rechnungsperiode für Halbjahresrechnung mit Administrationszuschlag
von CHF 20.-:
- Aktivierung im 1. Quartal: 1. Verrechnung bis Mitte Jahr, dann halbjährlich
- Aktivierung im 2./3. Quartal: 1. Verrechnung bis Ende Jahr, dann halbjährlich
- Aktivierung im 4. Quartal: 1. Verrechnung bis Mitte Folgejahr, dann
halbjährlich
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, den Zugang/die Dienstleistung
unverzüglich zu sperren/einzustellen. Wird die Dienstleistung aufgrund
Zahlungsverzug inaktiv gestellt, erfolgt eine Wiederaufschaltung auf schriftliches
Begehren gegen Entrichtung der Aufschaltgebühr zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von CHF 40.-, nach Verbuchung der Zahlungseingänge
der offenen Rechnungen.
Abo-Down- oder Upgrades:
Abo-Downgrades sind nur auf Kündigungstermin möglich und müssen
spätestens 30 Tage vor Kündigungstermin gemeldet werden. Abo-Upgrades
sind jederzeit kostenlos, unter Berücksichtigung einer allfälligen
Bereitstellungszeit, möglich.
Sorgfaltspflicht:
Im Rahmen der Dienstleistung Colocation stellt green.ch die Racks oder
Rackabteile auf Mietbasis zur Verfügung. Eine Weitervermietung ist
untersagt. Manipulationen (Anpassungen, Umbauten) am Rack, Rackabteil
oder an der Infrastruktur des Datacenters sind ausdrücklich untersagt.
Für verursachte Schäden wird der Kunde haftbar gemacht. Allfällige
Mängel am Rack oder Rackabteil sind bei Übergabe zu beanstanden.
Die Racks und Rackabteile sind abschliessbar und werden durch ein Zahlenschloss
von unerlaubtem Zugriff geschützt. Bei Verlust des Zahlencodes müssen
Schloss und Handgriff zu Lasten des Kunden, gegen eine Minimalgebühr
von CHF 200.-, ersetzt werden.
Zugang und Alarmierung:
Das Datacenter ist vor unerlaubtem Zutritt geschützt. Der Zugang
erfolgt mit persönlichen Zugangsbadges und definierten Codes. Verluste
der Badges sind unverzüglich zu melden. Badges werden gegen eine
Gebühr von CHF 150.-/Badge innert Wochenfrist ersetzt. Die Weitergabe
der Badges an Dritte ist untersagt. Wird ein Fehlalarm durch Missachtung
des publizierten und instruierten Verhaltens ausgelöst, wird dem
Kunden eine Minimalgebühr von CHF 500.- in Rechnung gestellt.
Fair use policy:
Leistungen, deren Nutzung und/oder Umfang durch green.ch nicht limitiert werden, sind den Kunden zur angemessenen Nutzung (fair use) überlassen. Wird eine Nutzung festgestellt, welche Leistung von Systemen und/oder Datenverbindungen übermässig belastet, ist green berechtigt, dem Kunden die Leistungen entsprechend zu limitieren oder zu deaktivieren.Übermässige Nutzung wird zum Beispiel verursacht durch das Anbieten von Musik- Video und/oder Bilder-Downloads und weiteren, datenintensiven Angeboten.
Kündigung:
Nach Ablauf der Mindestabonnementsdauer von 12 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist 30 Tage auf Ende der Rechnungsperiode. Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen. Erfolgt die Kündigung vor
Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten
Termin, ist die Rückvergütung des Betrages pro rata temporis
ausgeschlossen.
Für alle Leistungen und Produkte gelten die bestehenden Abobestimmungen
sowie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von green.ch |